7. Januar 2025

KIM Verordnung läuft am 30. Juni 2025 aus

Liebe Kunden und Geschäftspartner,

2022 wurde die KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) eingeführt, mit dem Ziel Risiken bei Immobilienkrediten durch hohe Eigenkapitalanforderungen und strenge Schuldendienstgrenzen einzudämmen. Im Dezember bewertete das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) die Lage neu und erkannte keine Risiken im Bankensektor.

Mit dem Auslaufen der Verordnung Ende Juni gewinnen private Haushalte wieder mehr Flexibilität bei der Finanzierung von Wohnimmobilien.

Was bedeutet das für Ihren Hauskauf?

  • Sie müssen nicht mehr unbedingt 20 % des Immobilienwertes als Eigenkapital aufbringen.
  • Die Kreditraten können individuell vereinbart werden, die Obergrenze von 40% des verfügbaren Nettoeinkommens fällt. Sie dürfen einen höheren Anteil ihres Einkommens für die Kreditrückzahlung verwenden.
  • Kredite waren auf eine Laufzeit von 35 Jahren limitiert. Künftig ist die Kreditlaufzeit Verhandlungssache zwischen Ihnen und Ihrer Bank.

Wir freuen uns, dass es für unsere Kunden künftig wieder leichter wird, Eigentum zu erwerben.

Wenn Sie sich für ein GED Wohlfühlhaus interessieren, kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie gerne über die Finanzierungsmöglichkeiten.

 

Die Geschäftsleitung
BM Ing. Dietmar Geiger, Ing. Alexander Kamper samt Team

Kim Verordnung endet am 30.6.2025